In Deutschland wird durch das "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG) die Vergütung des Photovoltaikstroms geregelt und ein 20-jähriger Abnahmevertrag garantiert die Einnahmen durch den Stromverkauf an den örtlichen Stromanbieter. Die Vergütung errechnet sich aus dem Jahr der Fertigstellung.
Was eine Photovoltaikanlage nicht beeinflussen kann, ist die Sonneneinstrahlung und die damit verbundenen Kilowattstunden pro Jahr.
Die Sonneneinstrahlung wiederum hängt von den Sonnenstunden und der Ausrichtung des Daches ab.
Wie man aus dem Schaubild entnehmen kann, ist die max. Ausbeute an Sonne gewährleistet, wenn das Dach nach Süden ausgerichtet ist.
Die Franzen Ingenieur- und Montagebau GmbH hat von der SIAG Nordseewerke GmbH in Emden, den...
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